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  Für zinslose Darlehen an JungunternehmerInnen
 
       
 

... Um die Standortattraktivität des Kantons Aargau nachhaltig zu erhalten und auszubauen, bedarf es auch der Ansiedelung von neuen Unternehmen. Dazu gehört die Förderung von Jungunternehmen.

Zur Förderung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern soll der Kanton etwa einen Fonds zur Gewährung von Risikokapital äufnen. Dieses Kapital soll dann in Form von (vorzugsweise) zinslosen Darlehen an Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer vergeben werden. Natürlich müssen die Darlehensvergabe kontrolliert und die eingegebenen Projekte sorgfältig von Spezialisten geprüft werden. Für die Abwicklung drängt sich deshalb eine Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Institut auf, z.B. der Aargauer Kantonalbank, welche als Staatsbank ohnehin eine Sonderstellung einnimmt. Ist die Qualitätskontrolle gewährleistet, entsteht eine Win-Win-Situation mit positiven Folgeeffekten – nicht zuletzt auch für den Kanton Aargau (höheres Steuersubstrat).

Zur Förderung von Jungunternehmen und einer Steigerung der Standortattraktivität gehört auch die Bereitstellung von zeitgemässer Infrastruktur. Der Wandel von einer Industrie- zu einer Informationsgesellschaft bringt es mit sich, dass sich auch die infrastrukturellen Anforderungen gewandelt haben. In Anlehnung an die bekannten amerikanischen und zürcherischen Vorbilder soll der Kanton Aargau Technologieparks fördern, in welchen sich moderne Hightech-Unternehmen ansiedeln können.