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Um die Standortattraktivität des Kantons Aargau nachhaltig
zu erhalten und auszubauen, bedarf es auch der Ansiedelung von neuen
Unternehmen. Dazu gehört die Förderung von Jungunternehmen.
Zur
Förderung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern soll
der Kanton etwa einen Fonds zur Gewährung von Risikokapital
äufnen. Dieses Kapital soll dann in Form von (vorzugsweise)
zinslosen Darlehen an Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer vergeben
werden. Natürlich müssen die Darlehensvergabe kontrolliert
und die eingegebenen Projekte sorgfältig von Spezialisten geprüft
werden. Für die Abwicklung drängt sich deshalb eine Zusammenarbeit
mit einem spezialisierten Institut auf, z.B. der Aargauer Kantonalbank,
welche als Staatsbank ohnehin eine Sonderstellung einnimmt. Ist
die Qualitätskontrolle gewährleistet, entsteht eine Win-Win-Situation
mit positiven Folgeeffekten nicht zuletzt auch für den
Kanton Aargau (höheres Steuersubstrat).
Zur
Förderung von Jungunternehmen und einer Steigerung der Standortattraktivität
gehört auch die Bereitstellung von zeitgemässer Infrastruktur.
Der Wandel von einer Industrie- zu einer Informationsgesellschaft
bringt es mit sich, dass sich auch die infrastrukturellen Anforderungen
gewandelt haben. In Anlehnung an die bekannten amerikanischen und
zürcherischen Vorbilder soll der Kanton Aargau Technologieparks
fördern, in welchen sich moderne Hightech-Unternehmen ansiedeln
können.
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